Meeraner Blatt
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Ausgabe Nr.64 – 29. Januar 2012 Gegründet im November 1989 – Online-Ausgabe seit 2004

Virtuelle Ausgabe Nr. 64 vom 29. Januar 2012

 

Politischer Stammtisch

Freie Wähler Meerane laden Bürger zum Gespräch

In Vorbereitung  der Stadtratssitzung am 31.01.2012 führten die Freien Wähler am Freitag, den 27. Januar in der Gartenkantine „Sonnige Höhe“ eine öffentliche Fraktionssitzung mit einer anschließenden Bürgerfragestunde durch. Eines der Hauptthemen war der Antrag der Fraktion „Die Linke“ zur Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung.

Vorbemerkungen:
Die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Meerane wurde im Mai 2001 beschlossen. Sie  war Bestandteil des Konsolidierungsprogramms, welcher unter Federführung von Ralph Schmid, damals Beauftragter für Finanzwesen der Stadt Meerane, nach Gesetzesvorgabe in Kraft trat.
„Die Stadt Meerane erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der in ihrer Baulast stehenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung für Grundstücke, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Verkehrswege Vorteile zuwachsen.“
(voller Wortlaut des Satzungstextes im Meeraner Blatt Nr. 590 vom 11. Mai 2001)
Der Anteil des Beitragspflichtigen am beitragspflichtigen Aufwand wurde wie folgt festgesetzt: 
für Anliegerstraßen  65%, für Haupterschließungsstraßen 40%, für Hauptverkehrsstraßen 20%,
noch aufgeschlüsselt nach Straßenbreiten, Gehwegen, Beleuchtung, Bepflanzung.


Diskussion und Grundlagen
:
In den 10 Jahren der Anwendung der Satzung wurden rund 200.000 € eingenommen. Information darüber, welche Straßen davon betroffen waren und wie hoch die einzelnen Beiträge ausfielen, sind sicher von Interesse, um die Auswirkungen der Satzung für den Stadthaushalt einerseits und die Grundstücke bzw. deren Eigentümer andererseits zu sehen.

Bekannt ist, dass eine große Zahl von Städten und Gemeinden in  Sachsen auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen verzichtet oder über keine derartige Satzung verfügt. Die gesetzliche Verpflichtung für die Erhebung dieser Beiträge leitet sich von der finanziellen Situation der Kommune ab. Diese hat sich in Meerane gegenüber 2001 aufgrund der wachsenden Steuereinnahmen aus dem Gewerbegebiet deutlich verbessert, sodass der Antrag auf Abschaffung der Satzung plausibel ist. Zudem konnte die Satzung bei ihrer Anwendung Ungerechtigkeiten und Härten nie vermeiden. Die Grundstücksfläche, aber auch die Geschoßzahl fließen als Faktor in die Berechnung ein, weil daraus der Wert des Grundstücks abgeleitet wird, der sich durch die Straßenbaumaßnahme scheinbar erhöhen würde.

Nähme man die demnächst vorgesehene Straße „Rosental“ als Beispiel und machte sich die Mühe, die anliegenden Hausgrundstücke nach bewohnt und unbewohnt aufzuteilen, dazu noch den Zustand der Häuser in die Betrachtung einzubeziehen, dann drängt sich die Frage auf, welcher Vorteil diesen Eigentümern zuwachsen kann, deren Haus an einer zu über 95% von durchfahrenden KFZ genutzten Straße liegt.
Wenn der Hauseigentümer aufgrund von Leerstand keine Einnahmen hat, das Haus aber erhalten muss und falls er es verkaufen wollte, keinen Käufer findet, wie schwer wird es ihm fallen, Beiträge aufzubringen. Für welche Sicherheiten bekäme er, wenn erforderlich, Kredit?
Der Straßenraum ist öffentlich. Seine Unterhaltung macht neben den Schulen den Wert einer Stadt aus. Die Kosten dafür können nur im Rahmen der Solidarität, quasi einer Symbiose aller Bürger mit ihrer Stadt, aufgebracht werden. Dafür zahlen der Bürger und die örtliche Wirtschaft, vor allem die Grundstückseigentümer ihre Steuern und Beiträge.

Aber das Straßennetz steht allen zur Verfügung und wird von allen genutzt. Der erforderliche Aufwand kann nicht den Grundstückseigentümern allein zur Last gelegt werden, die an den jeweilig zu erhaltenden Straßen liegen, auch nicht über Ratenzahlung oder Grundschulden.
Da kann es auch bei größtem Verwaltungsaufwand keine Gerechtigkeit geben.

Wenn eine Stadt bei gesunder Kassenlage und davon kann man in Meerane ausgehen, ihr Budget für den Straßenbau aufbessern und so nach und nach das ganze Straßennetz in Ordnung bringen möchte, können sicher intelligente, langfristige Lösungen gefunden werden.
Nach § 10 der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Grundbesitzer verpflichtet, zu den Gemeindelasten beizutragen. Er zahlt Grundsteuern. Vielleicht wäre ein maßvolles Anheben dieser Grundsteuern besser als die obige Satzung, die Lasten würden gleichmäßiger verteilt.

Nach § 2 der SächsGemO erfüllen die Gemeinden in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung, d. h. im Rahmen der Gesetze haben sie das Recht, Einnahmen und Ausgaben selbst zu gestalten, sie haben die Finanzhoheit. Damit kann nach dem Grundsatz der Allzuständigkeit, einem der wichtigsten Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung, der Stadtrat bei Erfordernis seine Beschlüsse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sich verändernden Bedingungen anpassen. Im konkreten Fall könnte auf die deutlich verbesserte Einnahmesituation der Stadt Meerane gegenüber der Situation 2001 Bezug genommen werden.

(Die bisherige Wirkung der Straßenbaubeitragssatzung lässt sich aber auch so kommentieren, dass sie die Bürger davon abgehalten hat, die Instandsetzung ihrer „Holperstraßen“ einzufordern.)

Fazit:
Kommunalpolitik ist die untere Stufe der Politik. Sie ist zugleich die breiteste Stufe. Hier ist das Hauptorgan  der Gemeinderat und, das sei betont, die Räte arbeiten ehrenamtlich. Das kostet sie nicht nur viele Stunden ihrer Freizeit für das Allgemeinwohl, sondern fordert  auch hohe Sachkenntnis und Engagement  bei oft schwierigen Entscheidungen. Die Entscheidung über die Straßenbaubeitragssatzung gehört hierbei nicht zu den leichtesten.

Oft wäre eine engere Verbindung der Räte mit den Bürgern wünschenswert. Das würde die Entscheidungsfindung wahrscheinlich sicherer machen. Schon eine Öffnung der Meeraner Zeitung für Leserbriefe könnte zu dieser Verbindung beitragen, wenn zugleich auch in den Ratssitzungen der Grundsatz der Öffentlichkeit mehr Beachtung fände. Doch ist es für viele Bürger auch bequem, „die da“ machen zu lassen. So sollte man aber unsere repräsentative Demokratie nicht verstehen, dass man seine ganze Verantwortung für das Allgemeinwohl abgibt.
In der DDR hieß es: „Plane mit, arbeite mit, regiere mit“. Damals war es eine Farce. Heute ist es garantiertes Recht. –ohl-

 


Kurzinformation: Die vor Weihnachten aus Meerane vertriebenen Elefanten, Zebras und Co. haben in der ehemaligen Jägerkaserne in Schneeberg ein freundliches Winterquartier gefunden.
(Diese Information für diejenigen, die weder die Freie Presse noch die Wochenzeitung erhalten.)

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